zollx
Kostenloses Audit →
Glossar

Zoll-Begriffe, einfach erklärt.

Auf unseren Seiten sprechen wir Fachsprache — hier steht, was dahintersteckt. Zum Nachschlagen, Weiterschicken und für alle, die neu ins Thema kommen.

Kostenloses Audit anfragen →
A.TR

Eine Warenverkehrsbescheinigung für den Handel zwischen der EU und der Türkei. Sie belegt, dass sich die Ware im freien Verkehr der Zollunion befindet. Anders als die EUR.1 sagt sie nichts über den Ursprung der Ware aus.

AEO

Kurz für „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ — ein Status für besonders zuverlässige Unternehmen im Zollverkehr. Er bringt Erleichterungen wie weniger Kontrollen und setzt eine geprüfte, gut organisierte Zollabwicklung voraus.

Aktive Veredelung

Ein Zollverfahren, bei dem Waren aus Drittländern zur Bearbeitung oder Reparatur in die EU kommen, ohne dass zunächst Einfuhrabgaben anfallen. Werden die fertigen Erzeugnisse wieder ausgeführt, bleiben die Abgaben ganz oder teilweise erspart.

Antidumpingzoll

Ein zusätzlicher Zoll auf bestimmte Waren, die deutlich unter ihrem üblichen Preis in die EU eingeführt werden. Er soll Hersteller in der EU vor unfair niedrigen Preisen schützen und gilt jeweils für bestimmte Waren und Herkunftsländer.

ATLAS

Das elektronische System der deutschen Zollverwaltung („Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“). Über ATLAS werden Zollanmeldungen digital abgegeben und Bescheide elektronisch übermittelt.

Ausfuhranmeldung

Die Zollanmeldung für Waren, die aus der EU in ein Drittland gehen. Sie wird in der Regel elektronisch abgegeben, bevor die Ware das Land verlässt, und ist ab bestimmten Warenwerten Pflicht.

Bescheid

Die schriftliche Entscheidung einer Zollbehörde, zum Beispiel über die Höhe der Einfuhrabgaben. Gegen einen Bescheid kann innerhalb einer Frist Einspruch eingelegt werden — deshalb lohnt es sich, Bescheide zeitnah zu prüfen.

Bewilligung

Eine förmliche Erlaubnis der Zollverwaltung für Vereinfachungen oder besondere Verfahren, etwa ein Zolllager oder den Zahlungsaufschub. Sie muss beantragt werden und ist an Voraussetzungen und Auflagen gebunden.

CBAM

Das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU für bestimmte eingeführte Waren, etwa Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger. Importeure müssen die mit der Herstellung verbundenen Emissionen berichten; das System wird schrittweise ausgebaut.

Deklarant

Die Fachkraft, die Zollanmeldungen fachlich erstellt, prüft und verantwortet. Deklaranten kontrollieren Papiere, Warennummern und Werte — diese fachliche Freigabe bleibt auch mit Software in menschlicher Hand.

Drittland

Aus EU-Sicht jedes Land außerhalb des Zollgebiets der EU. Waren aus Drittländern müssen bei der Einfuhr angemeldet und verzollt werden.

Dual-Use

Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind, zum Beispiel bestimmte Maschinen, Chemikalien oder Software. Ihre Ausfuhr kann genehmigungspflichtig sein und muss im Rahmen der Exportkontrolle geprüft werden.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben wird. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie in der Regel als Vorsteuer geltend machen.

EMCS

Das elektronische System für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung. Solche Transporte werden darin angemeldet und behördlich überwacht.

Endverwendung

Ein Zollverfahren, bei dem eine Ware wegen ihres besonderen Verwendungszwecks einen ermäßigten Zollsatz oder Zollfreiheit erhält. Die vorgesehene Verwendung muss nachgewiesen und überwacht werden.

EORI-Nummer

Die EU-weit einheitliche Kennnummer, mit der Zollbehörden Unternehmen und andere Wirtschaftsbeteiligte identifizieren. Ohne EORI-Nummer sind eigene Zollanmeldungen praktisch nicht möglich.

Erstattung

Die Rückzahlung zu viel gezahlter Einfuhrabgaben, etwa nach einer falschen Warennummer oder einem nicht genutzten Präferenznachweis. Sie muss aktiv beantragt werden und ist an Fristen gebunden.

EUDR

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Wer bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse — etwa Holz, Kaffee, Kakao oder Soja — einführt oder handelt, muss mit Sorgfaltspflichten belegen, dass dafür keine Wälder gerodet wurden.

EUR.1

Eine Warenverkehrsbescheinigung, die den präferenziellen Ursprung einer Ware belegt. Mit ihr kann der Empfänger im Zielland einen ermäßigten oder entfallenden Zollsatz aus einem Handelsabkommen beanspruchen.

Exportkontrolle

Die Prüfung, ob eine Ausfuhr erlaubt ist: Ware, Empfänger, Bestimmungsland und Verwendungszweck werden gegen Verbote, Genehmigungspflichten und Sanktionen geprüft. Verstöße können empfindliche Folgen für Unternehmen und handelnde Personen haben.

Gestellung

Die Mitteilung an den Zoll, dass eine Ware am zugelassenen Ort eingetroffen ist und kontrolliert werden kann. Erst nach der Gestellung kann die Ware in ein Zollverfahren übergehen.

Hauptzollamt

Die örtliche Behörde der deutschen Zollverwaltung. Sie erlässt Bescheide, erteilt Bewilligungen und führt Prüfungen bei Unternehmen durch.

Incoterms

International standardisierte Lieferbedingungen für den Handel. Sie regeln, wer Transport, Versicherung und Zollabwicklung übernimmt und wann das Risiko übergeht — und beeinflussen damit auch die Berechnung des Zollwerts.

Intrastat

Die statistische Meldung über den Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen ab bestimmten Schwellenwerten ihre Warenein- und -ausgänge regelmäßig melden — eine Statistikpflicht, keine Zollanmeldung.

Kombinierte Nomenklatur

Das Warenverzeichnis der EU mit achtstelligen Warennummern. Es ist die Grundlage für den Zolltarif und die Außenhandelsstatistik und wird jährlich aktualisiert.

Lieferantenerklärung

Eine Erklärung des Lieferanten darüber, ob seine Waren präferenziellen Ursprung haben. Sie ist oft die Grundlage dafür, dass der Ausführer selbst Präferenznachweise wie die EUR.1 ausstellen darf — fehlt sie, wackelt die ganze Nachweiskette.

Passive Veredelung

Das Gegenstück zur aktiven Veredelung: Unionswaren werden zur Bearbeitung oder Reparatur ins Drittland gebracht und danach wieder eingeführt. Verzollt wird dann im Kern nur der im Ausland hinzugefügte Wert.

PoUS

Kurz für „Proof of Union Status“ — das EU-System für den elektronischen Nachweis, dass eine Ware Unionsware ist. Der Nachweis wird zum Beispiel gebraucht, wenn Unionswaren die EU auf dem Transportweg zeitweise verlassen.

Präferenz

Ein ermäßigter oder ganz entfallender Zollsatz auf Grundlage eines Handelsabkommens. Voraussetzung ist ein gültiger Nachweis über den Ursprung der Ware, etwa eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung.

REX

Das Registrierungssystem der EU für Ausführer („Registrierter Ausführer“). Registrierte Unternehmen dürfen in bestimmten Handelsabkommen den Ursprung ihrer Waren selbst auf Handelspapieren erklären, statt eine Bescheinigung zu beantragen.

Sanktionsliste

Amtliche Listen von Personen, Unternehmen und Organisationen, mit denen keine oder nur eingeschränkte Geschäfte erlaubt sind. Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner regelmäßig gegen diese Listen prüfen.

T1/T2

Die beiden Anmeldearten im Versandverfahren: T1 für Nicht-Unionswaren, T2 für Unionswaren. Sie begleiten die Ware auf dem Weg zwischen Zollstellen, bevor sie ihr endgültiges Zollverfahren erhält.

TARIC

Der elektronische Zolltarif der EU. Er baut auf der Kombinierten Nomenklatur auf und zeigt je Warennummer und Herkunftsland die geltenden Zollsätze und Maßnahmen — etwa Präferenzen, Verbote oder zusätzliche Zölle.

Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Das Standard-Einfuhrverfahren: Nach Anmeldung und Festsetzung der Abgaben gibt der Zoll die Ware frei. Danach darf sie in der EU wie eine hier hergestellte Ware gehandelt und genutzt werden.

Unionsware

Eine Ware, die in der EU hergestellt oder ordnungsgemäß eingeführt und verzollt wurde. Sie bewegt sich innerhalb der EU ohne Zollformalitäten.

Ursprungserklärung

Ein festgelegter Wortlaut auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier, mit dem der Ausführer den präferenziellen Ursprung der Ware erklärt. Ab bestimmten Warenwerten ist dafür eine Registrierung oder Bewilligung erforderlich.

Versandverfahren

Ein Zollverfahren, mit dem unverzollte Waren unter zollamtlicher Überwachung durch die EU oder weitere beteiligte Länder transportiert werden. Die Abgaben werden erst am Bestimmungsort fällig.

Vorübergehende Verwendung

Ein Verfahren für Waren, die nur zeitweise in die EU kommen und unverändert wieder ausgeführt werden — etwa Messeexponate oder Berufsausrüstung. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen dabei keine oder nur teilweise Einfuhrabgaben an.

vZTA

Die verbindliche Zolltarifauskunft: eine amtliche Entscheidung darüber, welche Warennummer eine bestimmte Ware hat. Sie bindet die Zollbehörden, schafft Rechtssicherheit bei der Tarifierung, gilt aber nur für den Inhaber und ist zeitlich befristet.

Warennummer

Der Zahlencode, der eine Ware im Zolltarif einordnet (auch Zolltarifnummer genannt). Von ihr hängen Zollsatz, Verbote, Genehmigungspflichten und Meldepflichten ab — eine falsche Warennummer kann teuer werden.

Zahlungsaufschub

Eine Bewilligung, Einfuhrabgaben nicht sofort bei der Abfertigung, sondern gesammelt zu einem späteren Termin zu zahlen. Das beschleunigt die Abfertigung und schont die Liquidität.

Zollanmeldung

Die förmliche Erklärung gegenüber dem Zoll, dass eine Ware ein bestimmtes Zollverfahren durchlaufen soll. In Deutschland wird sie elektronisch über ATLAS abgegeben und ist die Grundlage für den Bescheid.

Zollbeauftragter

Die Person im Unternehmen, die für die Einhaltung der Zollvorschriften verantwortlich ist. Sie organisiert Abläufe, Bewilligungen und Schulungen rund um den Zoll und ist Ansprechpartner für die Behörden.

Zolllager

Ein bewilligtes Lager, in dem Nicht-Unionswaren unverzollt liegen dürfen. Einfuhrabgaben fallen erst an, wenn die Ware das Lager in den freien Verkehr verlässt — wird sie wieder ausgeführt, entfallen sie ganz.

Zollwert

Der Wert einer Ware, auf dessen Grundlage die Einfuhrabgaben berechnet werden. Meist ist das der tatsächlich gezahlte Preis zuzüglich bestimmter Kosten, etwa der Fracht bis zur EU-Grenze.

Erst der Beweis, dann die Entscheidung.

Reichen Sie einige alte Zollvorgänge ein. Sie bekommen einen Bericht mit Ihren Zahlen — wo Zeit verloren geht, wo Fehler liegen, was sich zu ändern lohnt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Kostenloses Audit anfragen →Lieber erst ein 15-Minuten-Gespräch
Kostenloses Audit15 Min.